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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Asebo UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter „Tek Dream Events“ · Flohrstraße 19 · 13507 Berlin
Version 1.2 · Gültig ab: 01.11.2026

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der Asebo UG (haftungsbeschränkt) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Die Asebo UG (haftungsbeschränkt) tritt unter der Marke „Tek Dream Events“ und unter den Namen ihrer Veranstaltungsräume auf; diese Namen bezeichnen keine eigenen Vertragsparteien. Die AGB können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Dem Gast oder Auftraggeber werden bei Bedarf die AGB gesondert ausgehändigt.

§ 2 Reservierungen und Anzahlung

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Veranstaltungsraum bestellt und zugesagt worden ist. Die Reservierung gilt nur mit einer Unterschrift des Kunden (Reservierung – Bestätigung – Unterschrift). Die Bezahlung von in der Bestätigung enthaltenen Anzahlungen beträgt 30 % von der Gesamtsumme; 14 Tage vor der Feier ist die Restsumme zu zahlen.

§ 3 Gästebestellung

Da wir Ihr Fest so gut wie möglich planen möchten, bitten wir Sie, uns 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin das gewünschte Menü mitzuteilen. 7 Tage vor Ihrem Fest bitten wir Sie, die genaue Personenzahl anzugeben, die dann auch verbindlich berechnet wird. Andernfalls übernimmt die Asebo UG (haftungsbeschränkt) keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden; in diesem Fall geschieht die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

§ 4 Preisänderungen

Preisänderungen erfolgen bei den Buchungen der extra Leistungen.

§ 5 Stornierungen

Stornierung 10 Monate vor der Feier: kostenfrei.
Stornierung 6 Monate vor der Feier: 50 %.
Stornierung 3 Monate vor der Feier: 100 %.
Die Stornierung muss persönlich und schriftlich erfolgen mit Unterschrift.

Bei Veranstaltungen sind Veranstalter/Inhaber des Gasthofes berechtigt, den Mietvertrag unter Einhaltung einer 12-monatigen Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen. Beide Seiten verpflichten sich, bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist einen Ausgleich für entstandene Unkosten zu bezahlen. Grundsätzlich wird sich die Asebo UG (haftungsbeschränkt) bemühen, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben.

Sollte eine Veranstaltung bzw. Feier in einer Zeit der (Corona und andere Virus) Pandemie mit oder ohne Verbot stoßen, ist Stornierung sowie die Rückzahlung der Anzahlung nicht möglich.

§ 6 Haftung

Für die Haftung der Asebo UG (haftungsbeschränkt) gelten die §§ 701, 703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Asebo UG (haftungsbeschränkt), deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 7 GEMA

Bitte denken Sie an das Anmelden der GEMA. Etwaige anfallende GEMA-Gebühren (Aufführungs- bzw. Wiedergaberechte) werden in Rechnung gestellt. Auf Wunsch melden wir Ihre Veranstaltung an.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

A) In den öffentlichen Bereichen des Saals ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
B) Sobald keine Vereinbarung abgeschlossen ist, ist die fremde Foto-/Kameraaufnahme nicht gestattet.
C) Für diese Bedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Asebo UG (haftungsbeschränkt) und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
D) Gerichtsstand ist das für den Standort zuständige Amts- bzw. Landgericht.

§ 9 Dekoration

Es ist dem Kunden nicht gestattet, externe Dekorationsfirmen zu beauftragen, um den Dekorationsauftrag in unserem Saal durchzuführen. Es sei denn, eine Kaution gemäß § 10 wurde hinterlegt.

§ 10 Kaution

Eine Kaution in Höhe von 2.500,00 EUR ist für den Fall einer Beschädigung des Hausinventars zu hinterlegen. Diese Kaution wird auch beim Hinzuziehen von externen Dienstleistungen bzw. Dienstleistern durch den Veranstaltungsnehmer fällig, wie zum Beispiel: Dekorationsfirmen, Nutzung der Küche, Lichttechnik, künstlerische Darstellungen mit Feuerwerk, Live-Band & DJ, die die Tontechnik des Hauses nutzen.

§ 11 Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft

(1) Autokonvoi: Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass im Umkreis von 1,5 km um die Location keine Lärmbelästigung durch Autokonvois entsteht. Insbesondere ist das Hupen sowie das Verursachen unnötiger Motorgeräusche untersagt.
(2) Feuerwerk: Das Abbrennen von Feuerwerk, Pyrotechnik und Leuchtfackeln auf dem Gelände und im Umfeld der Location ist untersagt. Ausgenommen sind künstlerische Darstellungen im Saal (z. B. Bühnen- bzw. Kaltfeuerwerk), die vorab schriftlich mit uns vereinbart und behördlich zulässig sind; hierfür gilt die Kaution gemäß § 10.
(3) Nachtruhe: Ab 22:00 Uhr hat der Kunde dafür zu sorgen, dass seine Gäste die Nachtruhe einhalten. Insbesondere sind Lärm und größere Menschenansammlungen vor dem Gebäude und im Außenbereich zu vermeiden; den Hinweisen unseres Personals und des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.
(4) Haftung: Etwaige Bußgelder, Strafen oder sonstige Kosten, die aufgrund von Zuwiderhandlungen gegen Abs. 1 bis 3 entstehen, trägt der Kunde.

§ 12 Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Es gelten ausschließlich schriftliche Vereinbarungen.